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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma Rums – Edward Weigandt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rums

1. Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Firma Rums über die Erbringung von Dienstleistungen rund ums Haus, insbesondere im Bereich der Garten- und Landschaftspflege sowie der Hausmeisterdienste, abgeschlossen werden.

1.2 Rums bietet verschiedene Dienstleistungen rund ums Haus an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garten- und Landschaftspflege (z. B. Grünflächenpflege, Baum- und Heckenschnitt, Pflanzarbeiten), Hausmeistertätigkeiten (z. B. Gebäudereinigung, kleinere Reparaturen, Wartungsarbeiten, Winterdienst, Schließdienste) und weitere haushaltsnahe Dienstleistungen.

1.3 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von Rums abgegeben und vom Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) akzeptiert wird.

1.4 Bestandteil des Vertrages sind neben diesen AGB auch die jeweils gültigen lokalen Satzungen und gesetzlichen Regelungen, insbesondere zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zu den Anforderungen an die Instandhaltung von Gebäuden.

1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Rums schriftlich bestätigt werden.

1.6 Alle Angebote von Rums sind bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung freibleibend und unverbindlich.

2. Preise und Sonderleistungen

2.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Sonderleistungen, die nicht im regulären Leistungsumfang enthalten sind (z. B. spezielle Reinigungen, zusätzliche Grünpflegearbeiten, Baumfällungen, Schneeabfuhr außerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, unvorhergesehene Reparaturen), werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung erbracht und nach Aufwand abgerechnet.

2.3 Die Preise für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Garten- und Landschaftspflege und der Hausmeisterdienste, können jährlich überprüft und bei Veränderungen der Lohn- oder Materialkosten angepasst werden. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

3. Anpassung der Lohn- und Materialkosten

3.1 Bei einer nachweisbaren Änderung der Lohn- und Lohnnebenkosten oder bei einer Änderung der Materialkosten um mehr als fünf Prozent seit der Angebotserstellung behält sich Rums das Recht vor, die Preise für die Dienstleistungen in entsprechendem Umfang anzupassen. Der Kunde wird über die Anpassung mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informiert.

3.2 Eine Anpassung der Preise erfolgt ebenfalls bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, die Auswirkungen auf die Kostenstruktur von Rums haben. Die Preisanpassung erfolgt in dem Maße, wie die neuen gesetzlichen Regelungen die Kosten beeinflussen.

4. Durchführung der Dienstleistungen

4.1 Die vereinbarten Leistungen werden von Rums fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Standards im Garten- und Landschaftsbau und bei Hausmeistertätigkeiten erbracht.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen und Gebäude frei zugänglich sind und dass keine Hindernisse die Durchführung der Arbeiten beeinträchtigen.

4.3 Der Winterdienst wird im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März des folgenden Jahres durchgeführt, sofern der Vertrag nicht vorher ordnungsgemäß gekündigt wird.

4.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Dienstleistungen gemäß dem beiliegenden Leistungsverzeichnis. Änderungen am Leistungsumfang müssen schriftlich vereinbart werden.

4.5 Der Erfolg der Leistungserbringung ist maßgeblich für die Vertragserfüllung. Rums behält sich vor, die Methode der Leistungserbringung zu wählen, solange das vereinbarte Ergebnis erreicht wird. Dies schließt die Verwendung alternativer Werkzeuge oder Techniken ein, sofern diese dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

4.6 Die für die Dienstleistungen erforderlichen Ressourcen (z. B. Wasser, Strom) sind vom Kunden unentgeltlich bereitzustellen.

5. Besonderheiten bei Garten- und Landschaftspflege sowie Hausmeisterdiensten

5.1 Auf den bearbeiteten Flächen übernimmt Rums nur die Pflege und Wartung von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern und Objekten, die im Vertrag ausdrücklich genannt sind. Für Schäden an nicht im Vertrag genannten Objekten wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

5.2 Eine Anpassung des Vertrages ist jederzeit möglich, um auf besondere Anforderungen oder neue Gegebenheiten einzugehen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

6. Zugang und Unterlagen

6.1 Alle notwendigen Zutrittsberechtigungen, Schlüssel und erforderlichen Unterlagen müssen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei fehlenden, aber notwendigen Unterlagen übernimmt Rums keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

6.2 Sollte der Kunde benötigte Unterlagen nicht bereitstellen, ist Rums berechtigt, die Beschaffung dieser Unterlagen gegen Entgelt anzubieten.

7. Leistungszeiten und Verzögerungen

7.1 Die vereinbarten Termine für die Erbringung der Dienstleistungen sind verbindlich.

7.2 Rums haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhergesehene und von Rums nicht zu vertretende Umstände entstehen (z. B. extreme Wetterbedingungen, höhere Gewalt). In solchen Fällen wird eine angemessene Fristverlängerung gewährt.

7.3 Der Kunde wird unverzüglich über mögliche Verzögerungen informiert.

8. Abnahme der Leistungen

8.1 Die erbrachten Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Beanstandungen sind Rums innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

8.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

8.3 Bei Leistungen im Winterdienst und bei Hausmeistertätigkeiten gilt die Abnahme als erfolgt, sobald die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

9.1 Rechnungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Garten- und Landschaftspflege und der Hausmeisterdienste, werden monatlich im Voraus gestellt und sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

9.2 Die Zahlung von Einzelleistungen erfolgt nach erbrachter Leistung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum.

9.3 Änderungen der Rechnungsanschrift oder der E-Mail-Adresse sind mindestens 15 Tage vor der nächsten Rechnungsstellung mitzuteilen. Bei nachträglicher Änderung kann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR netto erhoben werden.

10. Mängelansprüche und Haftung

10.1 Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Mängelrechte, sofern die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

10.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erkennen, schriftlich anzuzeigen.

10.3 Die Haftung von Rums ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rums nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11. Versicherung und Haftungsbegrenzung

11.1 Rums verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

11.2 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, ist auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.

12. Datenschutz

12.1 Rums verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und zur Kundenbetreuung.

12.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website verfügbar.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

14. Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Verträge, die eine einmalige Leistung umfassen, enden automatisch mit der vollständigen Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen.

14.2 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Laufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss. Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Jede Kündigung muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Für gewerbliche Kunden muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

15. Unterbrechung der Dienstleistungen

Im Falle von Krieg, Streik, Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann Rums die Ausführung der Dienstleistungen unterbrechen oder anpassen. Bei einer Unterbrechung bleibt die Pflicht zur Zahlung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

16. Rechtsnachfolge

Im Falle des Todes des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, der Vertragsgegenstand hängt maßgeblich von den persönlichen Belangen des verstorbenen Kunden ab. Ein Todesfall oder eine Änderung der Rechtsform auf Seiten von Rums hat keine Auswirkung auf die Fortführung des Vertrags.

17. Werbung

Der Kunde stimmt zu, dass Rums ihn als Referenzkunde für ähnliche Dienstleistungen benennen darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.

18. Abwerbeverbot

18.1 Die gezielte Abwerbung oder der Versuch der Abwerbung von Mitarbeitern von Rums stellt eine grobe Vertragsverletzung dar.

18.2 Im Falle einer Abwerbung oder eines Abwerbungsversuchs ist Rums berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

18.3 Der Kunde ist im Falle einer Abwerbung zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe eines halben Jahres-Bruttogehalts des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet, auch wenn dieser Mitarbeiter nicht direkt beim Kunden angestellt wird, jedoch durch die Maßnahmen des Kunden zur Kündigung veranlasst wurde.

19. Schlichtungsklausel

Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, vor der Einleitung rechtlicher Schritte eine Mediation oder außergerichtliche Schlichtung anzustreben, um eine gütliche Einigung zu erreichen.

20. Sonstige Bestimmungen

20.1 Der Erfüllungsort für Dienstleistungen ist der jeweilige Einsatzort, für Zahlungen der Firmensitz von Rums. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Rums.

20.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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